Wie reiche ich einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen in Bezug auf Böden ein
Wie reiche ich einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen in Bezug auf Böden ein
Vor jeglichem Antrag auf Zugang zu Informationen über den Bodenzustand ist es äußerst ratsam, die Datenbank über den Bodenzustand (BDES) abzufragen. Diese zentrale Datenbank bietet einen Online-Zugang zu den Informationen, die zur Verfügung stehen und für die meisten administrativen Schritte in Bezug auf Böden erforderlich sind. Die überwältigende Mehrheit der administrativen Fragen, die gemeinhin auftreten, werden durch eine Abfrage der BDES oder die Ausstellung eines beglaubigten Auszugs beantwortet.
Liefern die in der BDES bereitgestellten Elemente jedoch keine Antwort auf die Anfrage des Bürgers, so kann dieser durch zwei verschiedene Verfahren auf Umweltinformationen zugreifen:
Die Quellen der BDES direkt abfragen
Empfohlen wird dieser Ansatz, wenn es darum geht, zusätzliche Auskünfte über eine in der BDES angegebene Akte zu erhalten. Die BDES sollte daher abgefragt werden, um das Aktenzeichen und die Informationsquelle(n) zu erhalten mit dem Zweck, den Antrag bei dieser Quelle einzureichen.
Nach dem INFOBDES-Verfahren vorgehen
Die Direktion des Bodenschutzes abfragen
Empfohlen wird dieser Ansatz für weiter gehende Anfragen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Inhalt der BDES stehen. Die Verwaltung weist nachdrücklich darauf hin, dass diese Anfragen selten vorkommen, denn meistens genügen die Abfrage der BDES und ggf. die Abfrage der Quellen.
Die größtmögliche Präzision über die erbetene Information oder Unterlage ist erwünscht. Innerhalb von 10 Arbeitstagen schickt die Verwaltung eine Empfangsbestätigung des Antrags, in der die Beantwortungsfrist angegeben wird. Die Verwaltung verfügt über eine Beantwortungsfrist von 1 Monat. Diese Frist kann entsprechend der Art des Antrags oder der Arbeitsbelastung der Dienststelle auf 2 Monate gebracht werden.
- Per E-Mail:
Informationsantrag per E-Mail einreichen
- Per Post:
Abteilung Boden und Abfälle
A l’attention du secrétariat de la Direction de la Protection des Sols
Avenue Prince de Liège 15
5100 JAMBES