Für Lageranlagen zugelassene Techniker und Sachverständige
Die Gesetzgebung sieht die Zulassung von Sachverständigen und Technikern vor, die auf die Verwaltung von Lageranlagen spezialisiert sind (Sachverständige für die Bodenverwaltung finden sich in einem anderen Bereich der Website). Das Zulassungsverfahren für Techniker, die mit der Kontrolle von Heizöldepots beauftragt werden, ist in Artikel 634ter/4 von Titel III der Allgemeinen Arbeitsschutzordnung – umgesetzt durch den EWR vom 30. November 2000 – festgelegt. Das Zulassungsverfahren für Sachverständige, die mit der Kontrolle von Tankstellen beauftragt werden, ist in Artikel 681bis/73 von Titel III der Allgemeinen Arbeitsschutzordnung – umgesetzt durch den EWR vom 4. März 1999 – festgelegt.
Die Direktion für Bodenschutz bearbeitet die Zulassungen auf Grundlage der von den Kandidaten eingereichten Dossiers. Für die Einreichung eines Antrags auf Zulassung sind folgende Formulare erforderlich:
Zugelassener Techniker:
- Zulassungsformulare: Formular Unterdrucktechniker, Formular Ultraschalltechniker
- Zugang zur Anwendung „Dichtheit von Tanks“
- Standardvorlage Zertifikat „Kontrolle der Dichtheit und Konformität eines Heizöltanks“ (französische Version) – (deutsche Version)
- SPEZIFISCHE AUSBILDUNG FÜR DEN ERHALT DER ZULASSUNG ODER DIE VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG
Zugelassener Sachverständiger:
Formular für Sachverständige für Lageranlagen
Liste der für Lageranlagen zugelassenen Techniker
Die Verwaltung lässt also Techniker für beide Fachbereiche sowie Sachverständige für Lageranlagen zu. Für Heizöllager erstellt sie eine Liste der Ultraschalltechniker sowie eine Liste der Unterdrucktechniker. Für Tankstellen ist es auch möglich, die Liste der im Fachbereich der Lageranlagen zugelassenen Sachverständigen zu erhalten.